Mittwoch, 20. Oktober 2010

Stuttgart 21

Sicher: den Rechtsstaat bestimmt Verfahrensgerechtigkeit. Entscheidungen müssen ordnungsgemäß zustandegekommen sein, darin liegt ihre Legitimation. Und: die repräsentative Demokratie hat ihre Vorteile gegenüber dem bei jeder Gelegenheit abzufragenden Volkswillen: man unterstellt den Volksvertretern, über den Kirchturm hinwegzusehen und nicht partielle, sondern allgemeine Interessen zu vertreten.
Tun sie das immer? Und hat das Fußvolk tatzsächlich nicht das Recht, gegen ordnugnsgemäß zustandegekommene Entscheidungen zu protestieren?
Mehr davon in der hier mal wieder klugen FAZ.

Und daß der Bürger nach fünfzehn Jahren ordnungsgemäßer Verfahren womöglich schlauer ist als die einst Entscheidenden, schildert auf die ihm eigene präzise und differenzierte Art Dieter Bartetzko, ebenfalls in der FAZ.

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